Heeresamt
HEERESAMT |
5300 BONN 1 5000 Köln 51 1. März 1993 |
Bundesminister der Verteidigung |
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Betr.: Minennachsuche und Räumverfahren an der ehemaligen Innerdeutschen Grenze
hier: Eignung der sog. Krohnschen Fräse u.a.
Bezug: |
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Anlg: |
1. |
Die Versuche für die Zulassung des Räumverfahrens mit der Krohnschen Fräse wurden am 16.02.1993 bei WIESENFELD (L 53-24 NB 655 175) an der ehemaligen Innerdeutschen Grenze durchgeführt- (Einzelheiten siehe Anlage) |
2. |
Das Räumverfahren mit der Krohnschen Fräse bietet die gleiche Räumsicherheit wie das bisher angewandte Verfahren (Pflugverfahren) und verspricht im Vergleich einen Zeitgewinn. |
3. |
Für die Sicherheit des Bedienungspersonals der Fräse ist die Firma Krohn zuständig. Dazu sind durch die Firma Krohn zusätzliche Schutzmaßnahmen in geringem Umfang erforderlich. |
4. |
Beim Räumverfahren müssen mindestens folgende Arbeitsgänge durchgeführt werden: a. Bearbeitung mit der Fräse in Vorwärts- und Rückwärtsfahrt. |
5. |
Frühestens nach dem Arbeitsgang mit dem Feingrubber kann ein sprengtechnisches Verfahren angewandt werden. |
6. |
In Geländeabschnitten, in denen POMS 2 verlegt sind, ist die Eignung der krohnschen Fräse zum Räumen nicht nachgewiesen. Die Gefährdung des Bedienungspersonals durch Splitterwirkung muß gesondert untersucht werden. Aufgrund bisheriger Erkenntnisse wird der Einsatz der Krohnschen Fräse zum Räumen der POMS 2 ausgeschlossen. |
7. |
Die Versuche haben die Eignung des Verfahrens zum Räumen von Schützenminen
(nicht POMS) an der ehemaligen Innerdeutschen Grenze mit der Krohnschen
Fräse nachgewiesen. |
Im Auftrag
Nuding
Oberst
KMMCS - Maschinelle Minenräumung und Bodensanierung
Tobias Steidle
Am Ehrenhain 2
D-38678 Clausthal
Germany
Tel.: +49 (0) 5323 92 21 55
Fax: +49 (0) 5323 92 21 56
Mobil: +49 (0) 170 9988 170
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